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BGH, 10.10.2017 - 4 StR 277/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 260 Abs. 4 Satz 1 und 2 StPO, § 51 Abs. 1 BZRG, § 46 Abs. 1 Nr. 1a BZRG, § 47 Abs. 3 Satz 1 BZRG
- Wolters Kluwer
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beachtung des Verstoßes gegen das Verwertungsverbot in der Revisionsinstanz auf die Sachrüge hin
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beachtung des Verstoßes gegen das Verwertungsverbot in der Revisionsinstanz auf die Sachrüge hin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.10.2015 - 3 StR 382/15
Strafzumessung bei Kindesmissbrauch: Strafschärfende Berücksichtigung …
Auszug aus BGH, 10.10.2017 - 4 StR 277/17
Die mithin nach § 47 Abs. 3 Satz 1 BZRG tilgungsreifen Verurteilungen durften gemäß § 51 Abs. 1 BZRG im Rahmen der Strafzumessung nicht zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 3 StR 382/15, StraFo 2016, 114 mwN).